Infektionsschutz Deutschland

Infektionsschutz
belehrung Online Zertifikat schnell erhalten

Online Erst- und Folgebelehrungen für die Gastronomie und Lebensmittelbranche

Offizielles Gesundheitszeugnis

Erhalten Sie Ihr offizielles Gesundheitszeugnis gemäß den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes bequem von zu Hause aus. Unsere Kurse sind speziell für Personen in der Gastronomie, Lebensmittelverarbeitung und Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Altenheime konzipiert.

Erstbelehrung
nach dem Infektionsschutz
gesetz §§42/43

Starten Sie Ihre Karriere in der Gastronomie oder Lebensmittelbranche mit der erforderlichen Sachkunde im Bereich des Infektionsschutzes. Unsere Erstbelehrung bereitet Sie nicht nur auf die gesetzlichen Anforderungen vor, sondern vermittelt Ihnen auch essentielles Wissen, um Hygiene- und Sicherheitsstandards in Ihrem Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Benötigen Sie eine Infektionsschutz
belehrung?

Das deutsche Recht regelt, wer ein Gesundheitszeugnis benötigt. Die §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes schreiben vor, dass bei der Ausübung einer Tätigkeit in der Gastronomie, im Lebensmittelbereich oder im Ausstellergewerbe eine Infektionsschutzbelehrung nötig ist.

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit zum Beispiel mit folgenden Lebensmitteln in Berührung kommen, ist das Zertifikat der Infektionsschutzbelehrung vorzuweisen:
  • Fleisch und Fleischerzeugnisse
  • Milch und Milcherzeugnisse
  • Fische, Krebse, Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Keimlinge und Sprossen
  • Backwaren
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate

Somit gilt: Wenn Sie in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Cafés oder Kantinen tätig sind, ist die Infektionsschutzbelehrung Pflicht.

Sie bildet die Grundlage für das sogenannte Gesundheitszeugnis. Sie erhalten diese Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, sofern Sie eine Infektionsschutzbelehrung erhalten haben. Auch die Begriffe "Hygienebelehrung" und "Gesundheitsbelehrung" sind dafür geläufig.

Übrigens: Bereits am ersten Tag ist eine Infektionsschutzbelehrung für die genannten Tätigkeitsfelder unabdingbar. Damit Sie sich und Ihrem Arbeitgeber hohe Strafen ersparen, wird dazu geraten, die Belehrung möglichst schnell durchzuführen.

Infektionsschutz
belehrung: So langwierig kann der Prozess sein

Sie benötigen eine Infektionsschutzbelehrung schnellstmöglich, um Ihren neuen Job antreten zu können? Doch über die Behörden dauert es viel zu lange, und Sie erhalten keinen Termin bei Ihrem Arzt?

Da der Prozess bis zum Gesundheitszeugnis langwierig und kompliziert sein kann, sind viele Betroffene geneigt, einfach schon ihre Tätigkeit aufzunehmen und die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nachzureichen. Das ist jedoch nicht gestattet und kann schwere Konsequenzen nach sich ziehen.

Selbst dann, wenn Sie Ihr Arbeitgeber dazu drängt, ohne Gesundheitszeugnis zu arbeiten, beispielsweise aus Personalmangel, können schwere Folgen daraus resultieren. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und suchen Sie einen alternativen Weg.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich das Gesundheitszeugnis sichern können. Grundsätzlich erfolgt die Ausstellung über das Gesundheitsamt oder einen zugelassenen Facharzt. Doch was ist, wenn diese Optionen zu lange dauern? Aus diesem Grund gibt es Online-Portale für die Infektionsschutzbelehrung. Darüber erhalten Sie schnell und unkompliziert Ihr Gesundheitszeugnis, um Ihren Arbeitgeber nicht lange warten zu lassen.

Dr. Bielenberg ist extra vom Gesundheitsamt zertifiziert worden, um diese Zertifikate aushändigen zu dürfen.

In 3 einfachen Schritten zu Ihrem Zertifikat

Schritt 1:
Anmeldung

Beginnen Sie, indem Sie sich für den Kurs zur Erstbelehrung anmelden. Unser benutzerfreundliches Online-Portal ermöglicht eine schnelle und einfache Registrierung.

Schritt 2:
Kursdurchführung

Absolvieren Sie den interaktiven Online-Kurs, der durch multimediale Inhalte und praxisnahe Beispiele ein effektives Lernerlebnis bietet. Sie können den Kurs in Ihrem eigenen Tempo und nach Ihrem Zeitplan durchführen.

Schritt 3:
Zertifikatserhalt

Nach Abschluss des Kurses und erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung erhalten Sie sofort Ihr digitales Zertifikat. Dieses können Sie ausdrucken oder digital bei Ihrem Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden vorlegen.

Jetzt zum Kurs anmelden und Zertifikat sichern!

Warten Sie nicht länger und legen Sie heute noch den Grundstein für Ihre berufliche Zukunft in der Gastronomie oder Lebensmittelbranche. Mit unserem Online-Kurs zur Erstbelehrung sind Sie nur wenige Klicks von Ihrem offiziellen Infektionsschutz-Zertifikat entfernt.

Infektions
schutz
belehrung online: Ihre Vorteile

Es gibt viele Gründe, weshalb es sich lohnt, die Infektionsschutzbelehrung online durchzuführen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um den Online-Kurs geht, der Ihnen den beruflichen Weg in der Lebensmittelbranche oder Gastronomie ebnet.

Zeitersparnis:

Bis Sie eine Infektionsschutzbelehrung erhalten, kann viel Zeit vergehen. Schließlich ist das System gut ausgelastet, wenn nicht sogar überlastet. Daher werden dringende Fälle häufig vorgezogen. Für Sie bedeutet das jedoch im schlimmsten Fall eine lange Wartezeit, in der Sie Ihren neuen Beruf nicht ausüben können.

Die Infektionsschutzbelehrung online bietet Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Lösung. So erhalten Sie Ihr Zertifikat binnen Minuten.

Bequem und einfach:

Der Gang zum Facharzt oder zum Gesundheitsamt kann umständlich sein. Zunächst ist da die Vereinbarung eines Termins, dann die Anfahrt und schließlich die Wartezeit vor Ort. Wenn Sie die Infektionsschutzbelehrung einfach online durchführen, müssen Sie nicht einmal das Haus verlassen.

Zu Hause auf der Couch, unterwegs in der Straßenbahn oder anderswo können Sie mit wenig Aufwand das gewünschte Zertifikat erhalten.

Für jeden zugänglich:

Eine Infektionsschutzbelehrung ist jedem zugänglich, der sie benötigt. Dank der barrierefreien Gestaltung, der Mehrsprachigkeit und der intuitiven Bedienung können Sie die Belehrung ohne Hürden vornehmen. So erhalten Sie Ihr Gesundheitszeugnis auf einfachem Wege. Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?

Häufig gestellte Fragen zur Infektionsschutz
belehrung

Die Infektionsschutzbelehrung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung, die über Hygienevorschriften und den Umgang mit ansteckenden Krankheiten informiert. Sie dient dazu, Infektionen zu vermeiden und den Schutz der Gesundheit im Arbeitsumfeld zu gewährleisten, insbesondere in Berufen, die mit Lebensmitteln oder medizinischen Tätigkeiten zu tun haben.

Alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten, wie Küchenpersonal, Lebensmittelverkäufer, oder in bestimmten Bereichen des Gesundheitswesens tätig sind, sind verpflichtet, eine Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren. Auch in Erziehungsberufen wie Kinderbetreuungseinrichtungen ist sie notwendig.

Die Infektionsschutzbelehrung muss vor Aufnahme der Tätigkeit einmalig durchgeführt werden. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, ihre Mitarbeiter jährlich über hygienische Verhaltensregeln zu belehren und aufzufrischen.

Ja, wir bieten die Infektionsschutzbelehrung vollständig online an. Dabei durchlaufen Sie die Inhalte bequem in digitalem Format und erhalten nach Abschluss direkt Ihre Bescheinigung per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugeschickt.

Die Belehrung vermittelt wichtige Hygieneregeln, wie die richtige Handhygiene, das Erkennen von Krankheitssymptomen sowie den Umgang mit Lebensmitteln. Auch die Meldepflicht bei bestimmten Infektionskrankheiten wird erklärt.

Ja, die Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung ist kostenpflichtig. Bei uns absolvieren Sie die komplette Belehrung online und erhalten im Anschluss die offizielle Bescheinigung per E-Mail. In manchen Fällen übernehmen Arbeitgeber die Kosten für ihre Mitarbeiter.

Nach erfolgreichem Abschluss unserer Online-Infektionsschutzbelehrung erhalten Sie Ihre offizielle Bescheinigung direkt per E-Mail. Diese können Sie bequem herunterladen, ausdrucken oder digital bei Ihrem Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden vorlegen.

Die Bescheinigung ist lebenslang gültig. Allerdings muss sie innerhalb der letzten drei Monate vor Arbeitsbeginn ausgestellt worden sein.

Die eigentliche Belehrung ist nur einmalig notwendig. Eine jährliche Auffrischung der Hygienevorschriften durch den Arbeitgeber wird jedoch empfohlen und ist oft verpflichtend.

Ohne die Infektionsschutzbelehrung ist es nicht erlaubt, in bestimmten Berufen zu arbeiten, insbesondere bei Tätigkeiten, die mit Lebensmitteln zu tun haben. Ein Verstoß kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Die Bescheinigung ist für Berufe im Lebensmittelbereich sowie für Tätigkeiten in Schulen, Kindertagesstätten, und dem Gesundheitswesen notwendig.

In der Infektionsschutzbelehrung werden grundlegende Hygienemaßnahmen betont, darunter die richtige Handhygiene, der sachgemäße Umgang mit Lebensmitteln, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Geräten sowie das korrekte Verhalten bei Krankheitssymptomen. Auch das Tragen und die Pflege von Schutzkleidung sowie persönliche Hygienevorschriften sind zentrale Themen. Diese Maßnahmen tragen entscheidend zur Vorbeugung von Infektionen und zur Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.

Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, bleibt die Bescheinigung gültig und muss nicht erneut durchgeführt werden, solange die Belehrung aktuell ist und die Tätigkeit in einem ähnlichen Bereich erfolgt.

Ja, auch Auszubildende, die in relevanten Berufen arbeiten, sind verpflichtet, die Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren.

Ja, es gibt Ausnahmen von der Belehrungspflicht gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Personen, die keine der in § 42 Abs. 1 IfSG genannten Tätigkeiten ausüben, sind nicht verpflichtet, eine Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren. Dies betrifft beispielsweise Tätigkeiten ohne direkten Kontakt zu Lebensmitteln oder ohne Umgang mit empfindlichen Personengruppen. Zudem sind Personen, die zur selbständigen Ausübung des Berufs als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt berechtigt sind, unter bestimmten Bedingungen von der Erlaubnispflicht nach § 44 IfSG ausgenommen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen je nach Bundesland variieren können. Daher empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren, um festzustellen, ob eine Belehrung erforderlich ist.

Die Bescheinigung muss nicht täglich mitgeführt werden, sollte jedoch im Personalbüro oder in Ihrer Personalakte aufbewahrt werden, damit sie jederzeit vorgelegt werden kann.

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