Der Gesundheitspass, auch Gesundheitszeugnis oder Gesundheitszertifikat genannt, ist für alle Mitarbeiter im Lebensmittelbereich gesetzlich vorgeschrieben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Infektionsschutzbelehrungen müssen alle zwei Jahre absolviert werden; nur nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie Ihren Gesundheitspass.
Die §§ 42 und 43 IfSG spezifizieren genau, wen diese Regelungen betreffen. Betroffen sind alle Personen, die berufsbedingt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, insbesondere Beschäftigte in:
Der Gesundheitspass muss bereits am ersten Arbeitstag vorliegen. Ansonsten entstehen erhebliche Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Besonders unkompliziert und schnell erhalten Sie Ihren Gesundheitspass online – so können Sie Ihre Tätigkeit ohne Verzögerungen aufnehmen.
Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass eine Gesundheitsbelehrung persönlich erfolgen muss. Deshalb können Sie die Belehrung bequem online durchführen. Folgende Vorteile sprechen dafür: