Mitarbeiter in Gastronomie und Lebensmittelindustrie müssen an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in Herstellung, Behandlung oder Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind. Vom Koch über Servicepersonal bis zum Spüler benötigt jeder Beschäftigte einen entsprechenden Nachweis.
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