In vielen Branchen ist ein Gesundheitszeugnis die Grundvoraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit. Dieses erhalten Teilnehmer einer Infektionsschutzbelehrung. Wenn Sie in Hannover in folgenden Bereichen eine Tätigkeit aufnehmen möchten, ist sie für Sie essenziell:
- Küchen
- Gaststätten
- Cafés
- Restaurants
- Kantinen
In §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz ist vorgeschrieben, dass Personen, die in Kontakt mit Lebensmitteln stehen, ein Gesundheitszeugnis benötigen. Es handelt sich dabei um eine Bescheinigung, die Sie gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz bekommen, wenn Sie eine Infektionsschutzbelehrung in Hannover erhalten haben.
Die Infektionsschutzbelehrung wird übrigens oft auch als Hygienebelehrung oder Gesundheitsbelehrung bezeichnet.
Ab wann benötigen Beschäftigte in der Lebensmittel- oder Gastronomie-Branche ein Gesundheitszeugnis? Bereits ab dem ersten Tag Ihrer Tätigkeit ist es erforderlich. Daher sollten Sie sich frühzeitig um eine Infektionsschutzbelehrung in Hannover bemühen, um sich und Ihrem Arbeitgeber Strafen zu ersparen.