Infektionsschutz Deutschland

FOLGEBELEHRUNG NACH §43 LMHV TÜRKISCH

19,99  Inkl. MwSt

Zweck der Folgebelehrung

Der Hauptzweck der Folgebelehrung ist es, die Mitarbeiter regelmäßig über die aktuellen Hygienevorschriften und -praktiken zu informieren und sicherzustellen, dass sie diese in ihrer täglichen Arbeit anwenden. Dies trägt dazu bei, das Risiko von Lebensmittelvergiftungen und anderen gesundheitlichen Gefahren zu minimieren.

 

Inhalte der Folgebelehrung

Die Inhalte der Folgebelehrung umfassen typischerweise:

  1. Grundlagen der Lebensmittelhygiene: Auffrischung der grundlegenden Hygieneprinzipien, wie persönliche Hygiene, richtige Handhabung und Lagerung von Lebensmitteln sowie Reinigung und Desinfektion.
  2. Aktuelle rechtliche Vorschriften: Informationen über die neuesten Änderungen und Ergänzungen der Lebensmittelhygienevorschriften und deren Anwendung im Arbeitsalltag.
  3. Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (HACCP): Vertiefung des Verständnisses des HACCP-Konzepts und dessen Umsetzung in der Praxis, um mögliche Gefahren für die Lebensmittelsicherheit zu identifizieren und zu kontrollieren.
  4. Umgang mit spezifischen Gefahren: Schulung im Erkennen und Vermeiden von spezifischen Gefahren wie Kreuzkontamination, Temperaturmissmanagement und unsachgemäßer Lagerung.
  5. Verantwortlichkeiten und Eigenkontrolle: Hervorhebung der individuellen Verantwortung jedes Mitarbeiters für die Einhaltung der Hygienevorschriften und die Durchführung von Eigenkontrollen.

 

Ablauf der Folgebelehrung

Die Folgebelehrung muss regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, durchgeführt werden. Sie kann in Form von Schulungen, Seminaren oder E-Learning-Modulen erfolgen und sollte durch qualifiziertes Personal geleitet werden. Nach Abschluss der Belehrung erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die als Nachweis für die erfolgte Schulung dient.

 

Bedeutung der Folgebelehrung

Die regelmäßige Folgebelehrung nach §43 LMHV ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. Sie sensibilisiert die Mitarbeiter für die Wichtigkeit der Hygiene in ihrem Arbeitsumfeld und trägt dazu bei, hohe Standards in der Lebensmittelbranche aufrechtzuerhalten. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese Belehrungen zu organisieren und zu dokumentieren, um die Einhaltung der Hygienevorschriften nachweisen zu können.

Durch die konsequente Umsetzung der Folgebelehrung nach §43 LMHV wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher geleistet und das Vertrauen in die Sicherheit und Qualität der angebotenen Lebensmittel gestärkt.

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