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Kursinhalt
Infektionsschutzbelehrung Folgebelehrung §43 LMHV
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Belehrung nach §43
06:03
Zweck der Folgebelehrung
Der Hauptzweck der Folgebelehrung ist es, die Mitarbeiter regelmäßig über die aktuellen Hygienevorschriften und -praktiken zu informieren und sicherzustellen, dass sie diese in ihrer täglichen Arbeit anwenden. Dies trägt dazu bei, das Risiko von Lebensmittelvergiftungen und anderen gesundheitlichen Gefahren zu minimieren.
Inhalte der Folgebelehrung
Die Inhalte der Folgebelehrung umfassen typischerweise:
Ablauf der Folgebelehrung
Die Folgebelehrung muss regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, durchgeführt werden. Sie kann in Form von Schulungen, Seminaren oder E-Learning-Modulen erfolgen und sollte durch qualifiziertes Personal geleitet werden. Nach Abschluss der Belehrung erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die als Nachweis für die erfolgte Schulung dient.
Bedeutung der Folgebelehrung
Die regelmäßige Folgebelehrung nach §43 LMHV ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. Sie sensibilisiert die Mitarbeiter für die Wichtigkeit der Hygiene in ihrem Arbeitsumfeld und trägt dazu bei, hohe Standards in der Lebensmittelbranche aufrechtzuerhalten. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese Belehrungen zu organisieren und zu dokumentieren, um die Einhaltung der Hygienevorschriften nachweisen zu können.
Durch die konsequente Umsetzung der Folgebelehrung nach §43 LMHV wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher geleistet und das Vertrauen in die Sicherheit und Qualität der angebotenen Lebensmittel gestärkt.